Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych)

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych)

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Seit 2013 ist dort ausdrücklich geregelt, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigen müssen.

Das bedeutet: Arbeitgeber sind verpflichtet, systematisch zu prüfen, ob und inwiefern psychische Belastungen durch die Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Kommunikation oder Führung entstehen – und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Dabei geht es nicht um die individuelle psychische Verfassung einzelner Beschäftigter, sondern um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Diese gesetzliche Pflicht ist Teil eines modernen, präventiven Arbeitsschutzes, der psychische Gesundheit genauso ernst nimmt wie körperliche Sicherheit.

„Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung stehen die Arbeitsbedingungen auf dem Prüfstand – nicht die einzelnen Beschäftigten. Denn nur wer die Ursachen im System erkennt, kann wirksam für Gesundheit und gute Arbeit sorgen.“

Folgende Felder werden analysiert:

Branchen- und tätigkeitsübergreifend relevant sind sechs Themenfelder (nach den Leitlinien der GDA), die einige Gestaltungsmöglichkeiten bieten: 

  1. Arbeitsumgebung – zum Beispiel physikalische, chemische und biologische Faktoren, ergonomische Faktoren
  2. Arbeitsinhalte/-arbeitsaufgabe – zum Beispiel Vollständigkeit, Variabilität, Handlungsspielräume, Informationen, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
  3. Arbeitsorganisation – zum Beispiel Arbeitsintensität, Störungen und Unterbrechungen, Kommunikation und Kooperation, Kompetenzen und Zuständigkeiten
  4. Arbeitszeit – zum Beispiel Dauer, Lage und Schichtarbeit, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit, Pausen und Erholungszeiten
  5. Soziale Beziehungen – Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte
  6. Arbeitsmittel – zum Beispiel ungeeignete oder fehlende Arbeitsmittel, mangelhaft gestaltete Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung

„Wie bei einer Banane nähern wir uns mit jedem Analyseverfahren Schicht für Schicht dem Kern – dem, was wirklich zählt.“

Praxisbeispiel: SPA-Verfahren (Beobachtungsverfahren)

Das Beobachtungsverfahren SPA (Screening psychischer Arbeitsbelastung) ist ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Es wurde entwickelt, um psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erfassen und daraus gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten 

Einsatzbereich: Das Verfahren ist branchenübergreifend einsetzbar und entspricht den Anforderungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Beobachtung vor Ort: Geschulte Fachkräfte beobachten reale Arbeitssituationen direkt am Arbeitsplatz. Dabei werden keine Einzelpersonen bewertet, sondern die Bedingungen, unter denen gearbeitet wird.

Datenerhebung: Die Beobachtungen werden durch Gespräche mit Mitarbeitenden ergänzt, um ein umfassendes Bild der psychischen Belastung zu erhalten.

Auswertung & Maßnahmen: Die Ergebnisse zeigen, wo Belastungen entstehen – z. B. durch Zeitdruck, unklare Rollen oder schlechte Kommunikation – und liefern die Grundlage für gezielte Verbesserungen.

SPA-S (Situation)

Dies ist die erste Funktionsbeschreibung.

SPA-P1 & SPA-P2 (Person)

Dies ist die dritte Funktionsbeschreibung.

SPA-W (Wirkung)

Dies ist die fünfte Funktionsbeschreibung.

Datenerhebung: Die Beobachtungen werden durch Gespräche mit Mitarbeitenden ergänzt, um ein umfassendes Bild der psychischen Belastung zu erhalten.

Auswertung & Maßnahmen: Die Ergebnisse zeigen, wo Belastungen entstehen – z. B. durch Zeitdruck, unklare Rollen oder schlechte Kommunikation – und liefern die Grundlage für gezielte Verbesserungen.

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